Rechtssicherheit bei Nutzung verwaister und vergriffener Werke

Berlin, 10. April 2013. Das Bundeskabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ verabschiedet. Die Deutsche Literaturkonferenz begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des vorgelegten Gesetzentwurfes nicht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke beschränkt, sondern – einer Forderung der Deutschen Literaturkonferenz folgend – auch einen Vorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorgelegt hat.

Die Sprecherin des Vereins, die Schriftstellerin Kathrin Schmidt, sagte: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die kulturpolitisch wichtigen Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken schaffen will.“

Bei Rückfragen: Iris Mai, Geschäftsführerin Deutsche Literaturkonferenz e.V.,
Tel. 030 / 26 12 751, Fax 030 / 23 00 36 29, E-Mail: mai@literaturkonferenz.de