Die Gründung der Literaturkonferenz
Die „Deutsche Literaturkonferenz e.V.“, die am 15. Februar 1991 am Sitz der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, dem Darmstädter Glückert-Haus, gegründet wurde, ging hervor aus der „Literaturkonferenz“, zu der sich 1986 der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, der Deutsche Bibliotheksverband, das P.E.N.-Zentrum Bundesrepublik Deutschland und der Verband deutscher Schriftsteller zusammengeschlossen hatten. Die Literaturkonferenz hatte sich zur Aufgabe gemacht, „die Belange der Literatur gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden und Institutionen zu vertreten“. Die Überlegungen zu einer solchen Vereinigung reichen aber in die Zeit der ersten Verhandlungen zwischen Börsenverein und Schriftstellerverband in den siebziger Jahren zurück, auf deren Initiative zwischenzeitlich auch eine „Kommission zum Schutze des Buches“ mit ähnlicher Zielsetzung ins Leben gerufen worden war.
Die Durchsetzung der Literatur- und Kunstfreiheit
Einen besonderen Schwerpunkt ihrer Arbeit sah die Literaturkonferenz, wie es in ihrer Pressekonferenz während der Frankfurter Buchmesse am 2. Oktober 1986 hieß, „in der Durchsetzung der vom Grundgesetz garantierten Literatur- und Kunstfreiheit“. Diese Pointierung war nicht ohne aktuellen Bezug: Es hatten sich seinerzeit in beunruhigender Weise zensurähnliche Maßnahmen gehäuft, und ein gemeinsames Vorgehen erschien notwendig, schon, um den Anfängen zu wehren. Die Aussagen und Schlußfolgerungen einer Dokumentation des Börsenvereins über „Eingriffe in die Literaturfreiheit“, d.h. über beschlossene oder angekündigte Gesetzesvorhaben, zahlreiche staatsanwaltliche und gerichtliche Beschlagnahmeaktionen bei Buchhandlungen, Verlagen und Druckereien sowie eine verschärfte Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, machte sich die Literaturkonferenz zu eigen und verhalf dem Thema damit zu einer großen Resonanz in der Öffentlichkeit. Alle diese „Eingriffe“ hatten zwar die Stärkung des Jugendschutzes zum Ziel, drohten aber – weit über’s Ziel hinausschießend – eine gänzliche Unterdrückung insbesondere erotischer (aber auch „gotteslästerlicher“) Literatur zur Folge zu haben.
Medienpolitische Fragen und Urheberrecht
Zu den „Belangen der Literatur“ als Aufgabenbereich der Literaturkonferenz zählten gemäß ihrem Statut vom 28. September 1987 neben der „Wahrung der Literaturfreiheit“ auch „medienpolitische Fragen, das Urheberrecht sowie Literatur- und Autorenförderung“.
Sie ist in den folgenden Jahren mit diesem Thema nach außen aber nicht besonders in Erscheinung getreten; denn es gehörte zum Grundkonsens ihrer Mitgliedsorganisationen, daß die selbständige Vertretung ihrer spezifischen Interessen in keiner Weise durch die gemeinsame Institution Literaturkonferenz behindert werden dürfe: Nur für den „Notfall“, wie er bei der Bedrohung der Literaturfreiheit vorgelegen hätte, war sie eigentlich gedacht. Vor diesem Hintergrund wurde in der Deutschen Literaturkonferenz auch immer wieder die Frage einer Beteiligung am Deutschen Kulturrat erörtert, damals aber stets verneint.
Neue Aufgaben nach dem Fall der Mauer
Die veränderte, nun auf eine ganz andere Weise schwierige Situation, die die Wiedervereinigung Deutschlands für die Schriftsteller, deren Verbände oder auch für die Verlage in den späteren Neuen Bundesländern mit sich brachte, stellte die Literaturkonferenz vor neue Aufgaben. Immer wichtiger, gleichzeitig aber auch immer schwieriger wurde infolge der allgemeinen Sparmaßnahmen der Dialog mit der Bundesregierung und den Bundesländern. Nicht zuletzt die Notwendigkeit einer Koordinierung der Aktivitäten aller mit diesen Fragen befaßten Organisationen führte weitere Mitglieder unter das Dach der Literaturkonferenz, der 1990 die Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände und die Verwertungsgesellschaft WORT, 1991 die Dramatiker Union und der Verband Deutscher Bühnenverleger und später der Deutsche Literaturfonds, das Deutsche P.E.N.-Zentrum (Ost) sowie der Freie Deutsche Autorenverband, das Literarische Colloquium in Berlin und die Stiftung Lesen beitraten.
Umzug nach Berlin
Der bisherige, eher lockere Zusammenschluß ohne eigene Rechtspersönlichkeit wurde am 15. Februar 1991 in die Deutsche Literaturkonferenz e.V. umgegründet und gleichzeitig der Sitz nach Berlin in das Büro der VG WORT verlegt. Erster Sprecher des eingetragenen Vereins war Hanns-Werner Schwarze, ihm folgten Chtistoph Hein und Sten Nadolny. Unter dem Vorsitz von Friedrich Dieckmann fanden schließlich die Verhandlungen mit dem Deutschen Kulturrat über ein Zusammengehen statt, nachdem die Mitgliederversammlung der Deutschen Literaturkonferenz einstimmig beschlossen hatte, dieser Organisation in toto beizutreten. Der Deutsche Kulturrat hat hierfür den Weg geebnet und so bildet die Deutsche Literaturkonferenz jetzt als einziges Mitglied die Sektion Literatur im Deutschen Kulturrat. Infolge dieses Zusammengehens traten eine Anzahl weiterer Verbände – die bisher nur der Arbeitsgemeinschaft Literatur im Deutschen Kulturrat angehörten – der Deutschen Literaturkonferenz bei.
Sie repräsentiert damit heute alle wichtigen mit der Literatur verbundenen Institutionen Deutschlands.