Manifest der Deutschen Literaturkonferenz zur Online-Nutzung von Buchinhalten

Oktober 2006. Autoren, Übersetzer, Verleger und Bibliothekare begrüßen es, dass sich auch Europäische Union und Bundesregierung intensiv mit Plänen für den Aufbau einer allumfassenden digitalen Bibliothek beschäftigen. Jegliches staatliche oder private Engagement für solche Projekte ist aber nur sinnvoll, wenn bei diesen das Urheberrecht eingehalten wird und die Rechte und Leistungen der Urheber und Verlage respektiert und honoriert werden.
Deshalb begrüßt die Deutsche Literaturkonferenz die Bestrebungen von Verlagen und Autoren, ihre urheberrechtlich geschützten Werke online zu fairen und angemessenen Bedingungen für alle Beteiligten anzubieten. Das von den Verlagen gestartete Projekt „Volltextsuche online“ ist darauf angelegt, innerhalb von zwei Jahren einen Zugriff auf mehr als 100.000 deutschsprachige Bücher in hervorragender technischer Qualität zu bieten. Mittelfristig soll das Angebot mindestens 95 Prozent der derzeit lieferbaren eine Million deutschsprachiger Bücher enthalten. Der dezentrale Ansatz des Projekts gewährleistet, dass Privatleute ebenso wie Bibliotheken und sonstige Bildungs- und Forschungseinrichtungen online auf sämtliche Bücher zugreifen können, ohne dass Urheber die Kontrolle über die von ihnen geschaffenen Werke, und Verlage den Schutz ihrer Investitionen verlieren. Auch die Einbindung von kommerziellen Suchmaschinen ist ausdrücklich vorgesehen.
Die Deutsche Literaturkonferenz wendet sich ausdrücklich gegen alle, die deutschsprachige urheberrechtlich geschützte Bücher ohne Zustimmung der Urheber und ihrer Verlage digitalisieren und gesetzwidrig ganz oder teilweise online zugänglich machen. Die Deutsche Literaturkonferenz begrüßt ausdrücklich, dass die Bibliotheken im Rahmen des Projekts „i2010“ der Europäischen Union zum Aufbau einer europäischen digitalen Bibliothek mit der Digitalisierung und Aufbereitung ihrer Buchbestände beginnen, und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Die Archivierung und Erschließung solcher Inhalte gehören zu den Aufgaben der Bibliotheken und können sich im Rahmen eines gemeinsamen Projekts ideal mit der Einbringung geschützter Werke durch die Rechteinhaber ergänzen. Urheber und Verlage werden gerne in enger Zusammenarbeit mit Bibliotheken und Kulturpolitikern das Projekt einer umfassenden digitalen Bibliothek auf europäischer und nationaler Ebene so fortsetzen, dass Respekt vor dem geistigen Eigentum und die Wahrung der damit verbundenen Rechte gewährleistet sind.