Statut der Karl-Preusker-Medaille

Statut

der

Karl-Preusker-Medaille

der

Deutschen Literaturkonferenz e.V.

Im Anschluß an die Gründungsveranstaltung in Großenhain „Auch in Zukunft: Bibliotheken für alle!“ am 24. Oktober 1995 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Literaturkonferenz beschlossen, alljährlich – erstmals 1996 – eine Karl-Preusker-Medaille zu verleihen.

Die Medaille ist dem Andenken an Karl Benjamin Preusker (1786 – 1871) gewidmet, dem Vorkämpfer der Volksbüchereibewegung, der in Großenhain (Sachsen) die erste Bürgerbibliothek gründete. Sie wurde am 24. Oktober 1828 eröffnet. Aus diesem Anlaß wird der 24. Oktober zum Tag der Bibliotheken ausgerufen.

Für die Verleihung der Karl-Preusker-Medaille beschließt die Mitgliederversammlung der Deutschen Literaturkonferenz das folgende Statut:

I

Die Deutsche Literaturkonferenz lobt alljährlich die Karl-Preusker-Medaille aus, mit der eine Person oder Institution ausgezeichnet wird, die auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens, des Buchhandels, der Öffentlichen Bibliotheken oder der Kulturpolitik tätig ist und den Kulturauftrag des Öffentlichen Bibliothekswesens direkt oder indirekt fördert und unterstützt.

II

Die Auszeichnung mit der Karl-Preusker-Medaille erfolgt durch die Übergabe der Medaille und einer Urkunde. Sie ist nicht mit einer finanziellen Zuwendung verbunden.

III

Über die Vergabe der Medaille entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

IV

Anwärter auf die Karl-Preusker-Medaille können nur von den Mitgliedsorganisationen der Literaturkonferenz vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muß eine Begründung sowie eine biographische Notiz über den Kandidaten enthalten.

V

Vorschläge gemäß Artikel IV sind von den Mitgliedsorganisationen bis 31.Januar jedes Jahres bei der Geschäftsstelle der Deutschen Literaturkonferenz einzureichen und den Mitgliedern der Deutschen Literaturkonferenz unverzüglich zu übermitteln.

VI

Die Preisverleihung erfolgt möglichst am Tag der Bibliotheken, dem 24. Oktober. Der Ort der Preisverleihung soll jährlich wechseln. Über Ort und Zeit entscheidet die Mitgliederversammlung der Literaturkonferenz.

VII

Die Auslobung der Medaille erfolgt unter Ausschluß des Rechtswegs.


 

Nachtrag

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Literaturkonferenz hat am 8. Oktober 2010 beschlossen, die Vergabe der Karl-Preusker-Medaille einzustellen.
Der Preis wird an die BID, Bibliothek & Information e. V. abgegeben.