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Freiheit der Idee vs. Schutz von Schriftwerken

Juristische und literarische Aspekte

Auch in unserem hochentwickelten Urheberrecht gilt der – ungeschriebene – Grundsatz, dass Ideen als solche nicht geschützt sind; selbst eine schöpferische Idee darf im Interesse der kulturellen Entwicklung nicht monopolisiert werden. Ist eine Idee, etwa ein Konzept aber ausreichend konkretisiert, wird eine Übernahme oder eine Anlehnung hieran zur Urheberrechtsverletzung. Wie schwierig und brisant die Abgrenzung in Einzelfällen jedoch ist, zeigen unzählige Streitfälle aus der Praxis. Kann schon der Inhalt einer Fabel geschützt sein? Wie verhält es sich z.B. mit der Fortsetzung eines Romans durch einen Dritten, mit der Übernahme fiktiver Figuren aus einer fremden Vorlage? Diese gerade auch literarisch spannenden Fragen werden in unserer Veranstaltung beleuchtet.

Datum:
Donnerstag, 12. März 2015

Ort:
Leipziger Buchmesse

Messehaus, Raum M8, Messe-Allee 1, 04356 Leipzig

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14:00 – 14:20 Begrüßung und Einführung (Prof. Dr. Melichar)
14:20 – 14:45 Vom Zittern um Zitate bis zum Platzen der Plagiate:
Rege Bautätigkeit auf literarischem Fremdgut
(Kathrin Schmidt)
14:45 – 15:10 Freie Benutzung oder Urheberrechtsverletzung?
Vom Umgang mit fremden  Stoffen
(Rainer Dresen)
15:10 – 16:00 Kaffeepause
16:00 – 16:25  Idee und Werk: Ist eine klare Abgrenzung möglich?
(Dr. Lisa Kopp)
16:25 – 16:50  Die Abgrenzung von Werknutzung und freier Benutzung aus Sicht des Unionsrechts (Prof. Dr. Stieper)
16:50 – 18:00 Panel mit den Referenten und Abschlussdiskussion

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Die Veranstaltung wird gemeinsam von der Deutschen Literaturkonferenz e.V. und der ALAI Deutschland e.V. organisiert. Die Veranstaltung findet innerhalb der Leipziger Buchmesse statt, so dass jedenfalls die Eintrittsgebühr für die Messe zu entrichten ist.

ALAI Tagung in Leipzig am 12.3.2015 – Tagungsinformationen und Anmeldeunterlagen