Gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Werke auf den Weg bringen!

Berlin, 16. März 2012. Die Deutsche Literaturkonferenz fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen für vergriffene und verwaiste Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Wie die Sprecherin des Vereins, Kathrin Schmidt, am Freitag in Leipzig erklärte, könnte zumindest eine Regelung für vergriffene Werke auf nationaler Ebene geschaffen werden, ohne dass abgewartet werden müsste, welchen Ausgang das Richtlinienverfahren auf europäischer Ebene für verwaiste Werke nimmt.

Die Literaturkonferenz verweist auf ihre seit langem vorliegenden Vorschläge für eine Nutzung von vergriffenen und verwaisten Werken. Sie wurden von Vertretern der Autoren, Verlage, Verwertungsgesellschaften und Bibliotheken gemeinsam erarbeitet. Kathrin Schmidt sagte anlässlich der Tagung der Deutsche Literaturkonferenz während der Leipziger Buchmesse: „Kommt eine gesetzliche Regelung nicht, führt das zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei den Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken.“ Neben der Digitalisierung von verwaisten Werken sei auch die Zugänglichmachung von vergriffenen Werken in den Bibliotheken ein besonders wichtiges kulturpolitisches Anliegen. „Nachdem mittlerweile in Frankreich eine gesetzliche Regelung für vergriffene Werke bereits am 22. Februar 2012 verabschiedet wurde, sollte auch die Bundesregierung nicht zögern, endlich einen Gesetzgebungsvorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorzulegen“, meinte die Sprecherin der Literaturkonferenz weiter.

Der Vorschlag der Literaturkonferenz für vergriffene Werke sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Einräumung digitaler Rechte für vergriffene Werke, die vor dem 1. Januar 1966 erschienen sind, durch die Rechteinhaber (Autoren und Verlage) an eine Verwertungsgesellschaft;
  • Lizenzierung der digitalen Bibliotheksnutzungen durch die Verwertungsgesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung;
  • Gesetzliche Vermutungsregelung, um auch die Rechtewahrnehmung für sog. „Außenseiter“, die ihre Rechte keiner Verwertungsgesellschaft eingeräumt haben, zu gewährleisten;
  • Möglichkeit der Rechteinhaber, einer Nutzung durch die Bibliotheken zu widersprechen.

Bei Rückfragen: Iris Mai, Geschäftsführerin Deutsche Literaturkonferenz e.V.
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