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Der „Verleih“ von E-Books durch öffentliche Bibliotheken Theorie und Praxis

»Bereits 2013 hat die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages empfohlen, die „Verleihbarkeit digitaler Medien“ wie bei analogen Werken durch öffentliche Bibliotheken sicherzustellen. Tatsächlich sind Bibliotheken längst dazu übergegangen, über Ausleihplattformen E-Books online zu „verleihen“. Aber trotz einer Entscheidung des EuGH vom 10. November 2016 (zum niederländischen Urheberrecht) ist in Deutschland die rechtliche Einordnung des E-Book-Verleihs nach wie vor unklar.
Bedarf solcher Vorgang in Deutschland individueller Lizenzierung? Kann er vielleicht auch ohne Gesetzesänderung nach den Regeln der sog. Bibliothekstantieme behandelt werden? In dieser Tagung soll versucht werden, solche und weitere damit zusammenhängende Fragen zu erörtern und Wege für eine praktische Handhabung des sog. E-Lending zu diskutieren.«

Association Littéraire et Artistique Internationale

PROGRAMM
Symposion E-Lending am 14.06.18 – Der „Verleih“ von E-Books durch öffentliche Bibliotheken Theorie und Praxis (PDF)

DATUM:
Donnerstag, 14. Juni 2018, 14:00 – 18:00 Uhr

ORT:
Tagungsschiff „Brasil“
Anlegestelle der Stern- und Kreisschifffahrt am Hotel Estrel,
Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln

TAGUNGSLEITUNG:
Prof. Dr. Ferdinand Melichar

ANMELDUNG:
Deutsche Literaturkonferenz e.V.
mai@literaturkonferenz.de oder Tel 030 26 12 751

VOLL DIGITAL – 10 Jahre E-Books: Schreiben, Lesen und Verlegen

Symposion am 13.November 2014, 14:00 – 18:00 Uhr
Auditorium im Jacob- und Wilhelm-Grimm-Zentrum
Geschwister-Scholl-Str. 1/3, 10117 Berlin

Die Deutsche Literaturkonferenz lädt herzlich zu einem Symposion im Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum/Humboldt-Universität zu Berlin ein.

Das E-Book ist eines der spannendsten und interessantesten Phänomene der aktuellen Buchwelt – für manche der Hoffnungsträger, von anderen dämonisiert, für alle in der weiteren Entwicklung unvorhersehbar. So ist es ein Beispiel par excellence für die Veränderungen (Verbesserungen? Verwerfungen?), denen sich die literarische Praxis durch den digital turn gegenübersieht, die Praxis aller Beteiligten: der Schreibenden, Lesenden und Vermittelnden.

Die Deutsche Literaturkonferenz e.V., Zusammenschluss der relevantesten Verbände und Institutionen des Literaturbetriebs und als solcher die Sektion Literatur im Deutschen Kulturrat, lädt zu dem halbtägigen Symposion ein, bei dem versucht wird, die Perspektive der verschiedenen betroffenen Akteure zu vermitteln, abseits von Verherrlichungen und Verteufelungen.

Prominente Vertreter/innen unserer Branche skizzieren ihre Sicht und die konkreten Erfahrungen – eine Gelegenheit zum Austausch und um voneinander zu lernen.

Vor Beginn des Symposions bestand die außerordentliche Gelegenheit zu einer Führung durch das Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum durch dessen Architekten, Max Dudler (Zürich/Berlin), die er eigens für die Teilnehmer des Symposions veranstaltete. Wir danken ihm und allen anderen Beteiligten sehr herzlich!

Fotos: Christine Kisorsy

Programm

Prof. Dr. Andreas Degkwitz Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin

Kathrin Schmidt Deutsche Literaturkonferenz
E-BOOK, BEGRÜSSUNG

Elisabeth Ruge Elisabeth Ruge Agentur
FÜLLHORN DER STIMULANZ: SCHREIBEN UND LESEN IM 21. JAHRHUNDERT

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Elisabeth Ruge war Verlegerin des Berlin Verlages und Leiterin des von ihr aufgebauten Berliner Büros des Carl Hanser Verlages. Im Frühjahr 2014 gründete sie die Elisabeth Ruge Agentur. Derzeit schreibt sie an ihrem ersten Buch.

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Nina George Autorin, Hamburg
ICH LIEBE MEINEN VERLEGER, ABER BRAUCHE ICH IHN NOCH?

SCHREIBEN, PUBLIZIEREN, VERKAUFEN: DIE AUTORIN 3.0 UND IHRE CHANCEN UND RISIKEN

[su_accordion][su_spoiler title=“Info Nina George“ icon=“caret“]

Nina George ist mehrfach ausgezeichnete Bestsellerautorin, Journalistin und Textdozentin. Ihr Roman „Lavendelzimmer“ stand ein Jahr auf der Spiegelbestsellerliste und wurde in 25 Ländern übersetzt. Mit dem Afrikakrimi „Das Spiel ihres Lebens“ gewann sie 2012 den Friedrich-Glauser-Preis.

Sie gründete 2011 mit Angela Eßer die Initiative „Ja zum Urheberrecht“ und initiierte im August 2014 die deutschsprachige Aktion der Autorinnen und Autoren „Fairer Buchmarkt“ gegen Amazons Verhandlungsmethoden.

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Peter Kraus vom Cleff Rowohlt Verlag:

SCHREIBST DU NOCH ODER VERLEGST DU SCHON? WIESO VERLAGE IN DER DIGITALEN WELT

[su_accordion][su_spoiler title=“Info Peter Kraus vom Cleff “ icon=“caret“]

Peter Kraus vom Cleff ist seit 2008 kaufmännischer Geschäftsführer der Rowohlt Verlage. Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Universität de Tours (F). Er ist Vorstandsmitglied des Verlegerausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Vorstandsmitglied der AG Publikumsverlage sowie Schatzmeister des Literaturhauses Hamburg e.V.

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Dr. Christian Sprang Börsenverein des Deutschen Buchhandels:
100 PROBLEME, KEINE LÖSUNG? RECHTSFRAGEN RUND UMS E-BOOK

[su_accordion][su_spoiler title=“Info RA Dr. phil. Christian Sprang“ icon=“caret“]

RA Dr. phil. Christian Sprang ist seit 2001 Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Studium von Rechts- und Musikwissenschaft an den Universitäten Marburg, Osnabrück und Göttingen, Dissertation nach Studien in Paris über die Entwicklung des Musikurheberrechts zur Zeit der französischen „Grand Opéra“.

2014 Ernennung als Professor an der accadis Hochschule Bad Homburg.

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Barbara Lison Stadtbibliothek Bremen:
„EIN E-BOOK IST EIN BUCH IST EIN BUCH IST EIN BUCH!“ DIE SICHT DER BIBLIOTHEKEN

[su_accordion][su_spoiler title=“Info Barbara Lison“ icon=“caret“]

Barbara Lison ist seit 22 Jahren Direktorin der Stadtbibliothek Bremen. Studium der Slawistik, Geschichte und Erziehungswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum.

Sie ist gewähltes Mitglied des IFLA-Governing Boards, des Vorstandes der Weltvereinigung der Bibliotheksverbände, und Vorstandmitglied des Deutschen Bibliotheksverbandes.

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Dr. Robert Staats VG WORT:
KOLLEKTIVE RECHTEWAHRNEHMUNG BEI E-BOOKS WAS GEHT?

[su_accordion][su_spoiler title=“Info Dr. Robert Staats“ icon=“caret“]

Dr. Robert Staats ist seit 2009 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft WORT. Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg im Breisgau, Promotion im Bereich des Urheberrechts.

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MODERATION: Frank Simon-Ritz Deutsche Literaturkonferenz I:

Der Veranstaltung vorgeschaltet ist eine Führung durch das Jacob- und Wilhelm-Grimm-Zentrum mit dem Architekten des Hauses Max Dudler, Beginn 12:00 Uhr. Treffpunkt ist im Foyer an der Theke links. Anschließend laden wir zu einem kleinen Imbiss ein. 

[su_accordion][su_spoiler title=“Info Dr. Frank Simon-Ritz“ icon=“caret“]

Dr. Frank Simon-Ritz ist seit 1999 Direktor der Bibliothek der Bauhaus-Universität Weimar. Studium der Geschichte und der Germanistik, Promotion 1995. Seit 2013 ist er Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes, seit 2012 stellv. Sprecher der Deutschen Literaturkonferenz e.V.

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Als Download-PDF: Symposion E-Book 13 November 2014

Rechtssicherheit bei Nutzung verwaister und vergriffener Werke

Berlin, 10. April 2013. Das Bundeskabinett hat heute den „Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ verabschiedet. Die Deutsche Literaturkonferenz begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des vorgelegten Gesetzentwurfes nicht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke beschränkt, sondern – einer Forderung der Deutschen Literaturkonferenz folgend – auch einen Vorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorgelegt hat.

Die Sprecherin des Vereins, die Schriftstellerin Kathrin Schmidt, sagte: „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung endlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die kulturpolitisch wichtigen Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken schaffen will.“

Bei Rückfragen: Iris Mai, Geschäftsführerin Deutsche Literaturkonferenz e.V.,
Tel. 030 / 26 12 751, Fax 030 / 23 00 36 29, E-Mail: mai@literaturkonferenz.de

2013: E-Books – Ökonomische und rechtliche Aspekte

Berlin, 14. März 2013. Das digitale Buch ist auf dem Vormarsch: 2012 wurden in Deutschland rund 12 Millionen E-Books kostenpflichtig heruntergeladen (im Vorjahr waren es noch knapp 5 Millionen). Unsere Veranstaltung beleuchtet zunächst die wirtschaftlichen
Hintergründe dieses Phänomens. Danach werden die urheberrechtlichen Grundlagen für Vertrieb und Nutzung von E-Books herausgearbeitet– ein Gebiet, das dogmatisch bisher erstaunlich wenig erforscht ist.

Tagesordnung ALAI Deutschland Tagung zu E-Books am 14 3 2013 in Leipzig

Neue Sprecher der Deutschen Literaturkonferenz e.V.

Berlin, 19. März 2012. Die Deutsche Literaturkonferenz, gemeinsame Stimme der am literarischen Leben in Deutschland meistbeteiligten Verbände und Institutionen, hat die Schriftstellerin Kathrin Schmidt zur neuen Sprecherin des Vereins gewählt.

Die in Berlin lebende Autorin löst Kerstin Hensel ab, die drei Jahre der 1991 gegründeten Deutschen Literaturkonferenz vorstand.

Als stellvertretender Sprecher wurde Dr. Frank Simon-Ritz, Direktor der Universitätsbibliothek Weimar, gewählt.

Gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Werke auf den Weg bringen!

Berlin, 16. März 2012. Die Deutsche Literaturkonferenz fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen für vergriffene und verwaiste Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Wie die Sprecherin des Vereins, Kathrin Schmidt, am Freitag in Leipzig erklärte, könnte zumindest eine Regelung für vergriffene Werke auf nationaler Ebene geschaffen werden, ohne dass abgewartet werden müsste, welchen Ausgang das Richtlinienverfahren auf europäischer Ebene für verwaiste Werke nimmt.

Die Literaturkonferenz verweist auf ihre seit langem vorliegenden Vorschläge für eine Nutzung von vergriffenen und verwaisten Werken. Sie wurden von Vertretern der Autoren, Verlage, Verwertungsgesellschaften und Bibliotheken gemeinsam erarbeitet. Kathrin Schmidt sagte anlässlich der Tagung der Deutsche Literaturkonferenz während der Leipziger Buchmesse: „Kommt eine gesetzliche Regelung nicht, führt das zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten bei den Digitalisierungsvorhaben der Bibliotheken.“ Neben der Digitalisierung von verwaisten Werken sei auch die Zugänglichmachung von vergriffenen Werken in den Bibliotheken ein besonders wichtiges kulturpolitisches Anliegen. „Nachdem mittlerweile in Frankreich eine gesetzliche Regelung für vergriffene Werke bereits am 22. Februar 2012 verabschiedet wurde, sollte auch die Bundesregierung nicht zögern, endlich einen Gesetzgebungsvorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorzulegen“, meinte die Sprecherin der Literaturkonferenz weiter.

Der Vorschlag der Literaturkonferenz für vergriffene Werke sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Einräumung digitaler Rechte für vergriffene Werke, die vor dem 1. Januar 1966 erschienen sind, durch die Rechteinhaber (Autoren und Verlage) an eine Verwertungsgesellschaft;
  • Lizenzierung der digitalen Bibliotheksnutzungen durch die Verwertungsgesellschaft gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung;
  • Gesetzliche Vermutungsregelung, um auch die Rechtewahrnehmung für sog. „Außenseiter“, die ihre Rechte keiner Verwertungsgesellschaft eingeräumt haben, zu gewährleisten;
  • Möglichkeit der Rechteinhaber, einer Nutzung durch die Bibliotheken zu widersprechen.

Bei Rückfragen: Iris Mai, Geschäftsführerin Deutsche Literaturkonferenz e.V.
Tel. 030/26 12 751, Fax 030/23 00 36 29, eMail: mai@literaturkonferenz.de

2011: Mehr Respekt! Zwölf Thesen zum Urheberrecht

26. OKTOBER 2011, 17:30UHR
LANDESVERTRETUNG SACHSEN-ANHALT

BEGRÜßUNG

KERSTIN HENSEL
SPRECHERIN DER DEUTSCHEN LITERATURKONFERENZ

STAATSMINISTER BERND NEUMANN, MDB
BEAUFTRAGTER DER BUNDESREGIERUNG FÜR KULTUR UND MEDIEN

OHNE URHEBER KEINE KULTURELLE VIELFALT
ZWÖLF-PUNKTE-PAPIER ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS IM DIGITALEN ZEITALTER

PODIUMSGESPRÄCH

THOMAS BÜRKHOLZ , THOMAS DREIER ,
MELY KIYAK, BURKHARD SPINNEN, CAY WESNIGK

MODERATION: FRED BREINERSDORFER

Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht

Deutsche Literaturkonferenz: Nicht auf den Dritten Korb warten!

Frankfurt am Main, 14. Oktober 2011. Die Deutsche Literaturkonferenz und die von ihr eingesetzte AG Digitale Bibliotheken haben sich auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 in Frankfurt am Main erneut mit der Problematik der verwaisten und vergriffenen Werke befasst. Der Deutschen Literaturkonferenz gehören die am literarischen Leben in Deutschland maßgeblich beteiligten Verbände an. In der AG Digitale Bibliotheken arbeiten Vertreter von Autoren, Verlagen, Bibliotheken sowie der VG WORT und VG BILD-KUNST eng zusammen, um Lösungen für die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Bibliotheken zu finden. Die AG Digitale Bibliotheken hat bereits vor einiger Zeit Gesetzgebungsvorschläge für die Nutzung von verwaisten Werken und vergriffenen Werken erarbeitet. Diese Vorschläge wurden mittlerweile vom Deutschen Kulturrat und von der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages aufgegriffen (BT-Drucksache 17/3991). Ferner hat insbesondere Staatsminister Neumann in seinem Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter vom November 2010 die Lösungsvorschläge unterstützt und sich ebenfalls für begleitende gesetzliche Regelungen ausgesprochen.

Die Deutsche Literaturkonferenz bedauert es sehr, dass trotz der Übereinstimmung der beteiligten Kreise in der Deutschen Literaturkonferenz, trotz der konkreten Unterstützung im politischen Raum und trotz der allgemeinen Erkenntnis, dass für diesen Bereich gesetzliche Regelungen dringend erforderlich sind, ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung bisher nicht veröffentlicht wurde. Der Beginn der Digitalisierung der verwaisten und vergriffenen Werke in den Bibliotheken, die in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und in der Europäischen Digitalen Bibliothek (Europeana) für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen, rückt damit in immer weitere Ferne. Das ist kulturpolitisch in hohem Maße zu bedauern und widerspricht der erklärten Zielsetzung der Bundesregierung.

Die Deutsche Literaturkonferenz bittet deshalb die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Sollte sich der geplante „Dritte Korb“ für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft weiterhin verzögern, so bittet die Literaturkonferenz, das Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke hiervon abzukoppeln und vorzuziehen.


Vorstand: Kerstin Hensel (Sprecherin) : Georg Ruppelt (stellv. Sprecher)
Geschäftsführung: Iris Mai
Geschäftsstelle: Köthener Str. 44 . 10963 Berlin . Telefon (030)261 27 51/261 38 45 . Telefax (030) 23 00 36 29

Position zu den „verwaisten Werken“ im Schreiben der Deutschen Literaturkonferenz an das BMJ vom 19. Oktober 2009

Berlin, 19. Oktober 2009.

Bundesministerium der Justiz
Frau Ministerialrätin Dr. Irene Pakuscher
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Dr. Pakuscher,

Die Deutsche Literaturkonferenz, gemeinsame Stimme der am literarischen Leben in Deutschland maßgeblich beteiligten Verbände und Organisationen, hat sich in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2009 erneut mit „verwaisten Werken“ befasst. Unter verwaisten Werken sind urheberrechtlich geschützte Werke zu verstehen, deren Rechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden können. Verwaiste Werke können bei den Digitalisierungsbemühungen der Bibliotheken – insbesondere im Zusammenhang mit der Deutschen Digitalen Bibliothek und der Europäischen Digitalen Bibliothek – zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führen.

Die Literaturkonferenz begrüßt deshalb das Projekt von Deutscher Nationalbibliothek, Börsenverein des Deutschen Buchhandels und VG WORT, eine digitale Nutzung von verwaisten Werken zu ermöglichen. Das Projekt wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe Digitale Bibliotheken der Deutschen Literaturkonferenz entwickelt und sieht als Kernelemente die sorgfältige Suche nach den Rechteinhabern entsprechend einem gemeinsam entwickelten Suchplan, eine Freistellungserklärung der VG WORT gegenüber den Bibliotheken und die Zahlung einer angemessenen Vergütung vor.

Die Literaturkonferenz hält darüber hinaus auch eine gesetzliche Regelung zur Nutzung von verwaisten Werken für dringend erforderlich. Eine solche Regelung sollte folgende Eckpunkte berücksichtigen:

– eine sorgfältige Suche nach den Rechteinhabern (z. B. auf der Grundlage o.g. Suchplans)
– die Zahlung einer angemessenen Vergütung
– die Freistellung der Nutzer
– eine Abwicklung über Verwertungsgesellschaften
– die Möglichkeit des Rechteinhabers, einer zukünftigen Nutzung zu widersprechen.

Eine konkrete Formulierung könnte in Anlehnung an § 13c Abs. 3 UrhWG wie folgt lauten:

§ 13d – neu – Verwaiste Werke –

(1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verwertungsgesellschaft hat den Nutzer von Vergütungsansprüchen des Rechteinhabers freizustellen.

(2) Wird der Rechteinhaber bekannt, so hat er im Verhältnis zu der Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er ihr seine Rechte zur Wahrnehmung übertragen hätte. Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaft entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Rechteinhaber ihr gegenüber schriftlich erklärt, seine Rechte selbst auszuüben.

Die Literaturkonferenz bittet das Bundesministerium der Justiz, möglichst schnell einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, um die Nutzung von verwaisten Werken auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage stellen zu können. Eine nationale Regelung könnte dabei Vorbildcharakter für eine europäische Vorschrift haben, die ebenfalls erforderlich ist, um eine grenzüberschreitende Nutzung von verwaisten Werken – insbesondere bei der Europäischen Digitalen Bibliothek – zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Hensel
Sprecherin der Deutschen Literaturkonferenz

Deutsche Literaturkonferenz: Digitalisierung in Bibliotheken ist öffentliche Aufgabe

Berlin, 16. Oktober 2009. Die Deutsche Literaturkonferenz, gemeinsame Stimme der am literarischen Leben in Deutschland maßgeblich beteiligten Verbände und Organisationen, fordert die künftige Bundesregierung auf, der deutschen Literatur in ihrem Programm einen hohen Stellenwert einzuräumen.

Sie begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen, auf nationaler und internationaler Ebene Bibliotheksbestände zu digitalisieren.

Die Deutsche Literaturkonferenz hält die Digitalisierung in Bibliotheken für eine wichtige öffentliche Aufgabe. Das gilt insbesondere für die Nutzung von gemeinfreien Werken, bei denen die urheberrechtliche Schutzfrist bereits abgelaufen ist.

Die Deutsche Literaturkonferenz fordert die künftige Bundesregierung auf, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.